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Landschaftsplanung


Die Landschaftsplanung liefert die notwendigen Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge.


Leistungsbeschreibung

Die Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein stellt neben der Sicherung von Natur und Landschaft einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf kommunaler Ebene auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen dargestellt. Dabei sind die Landschaftspläne als naturschutzfachliche Ergänzung der von den Gemeinden aufzustellenden Flächennutzungspläne anzusehen.

Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Entwicklung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können.

Insbesondere mit einer umfassenden Bestandserhebung und -Bewertung von Natur und Landschaft sowie einer Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird dem Biotopverbund einschließlich eines unterschiedlichen Schutzgebietssystems ein besonderer Wert beigemessen.

Entscheidungen über künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über Maßnahmen des Naturschutzes können mit der Erstellung von Landschaftsplänen transparent gemacht werden. Ökologische Zusammenhänge sind deshalb verständlich darzustellen. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie über die Bedeutung dieser Flächen für Natur und Landschaft.


An wen muss ich mich wenden?
  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den Landschaftsplan geht,
  • an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), wenn es um das Landschaftsprogramm (= Basis des Landschaftsplans) geht.
Rechtsgrundlage
  • §§ 8 ff. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 5 - 7 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).

§§ 8 ff. BNatSchG

§§ 5 ff. LNatSchG

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Bundes- und Landes-Naturschutz-Recht

Was sollte ich noch wissen?

Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Landschaftsplanung

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Auskünfte zu grünordnerischen und umweltplanerischen Belangen. Planung von Grünflächen. Betreuung von Ausgleichsflächen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Angaben zu angefragten Grundstücken, Flächen oder konkrete Pflanzbereiche.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

je nachdem

Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
FD Stadt- und Landschaftsplanung - Stadtplaner
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 2113400
Telefon
04101 2113412
Telefon
04101 2113416
Telefon
04101 2113409
E-Mail
pf-planung@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
    Postanschrift
    24062 Kiel
    Postanschrift
    24171 Kiel
    Adresse
    Mercatorstraße 3
    24106 Kiel
    Telefon
    +49 431 988-0
    Fax
    +49 431 988-7239
    E-Mail
    schriftgutstelle@mekun.landsh.de
    WWW
    Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 15:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht

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