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Verwaltungsleistung suchen


Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen


Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.


Leistungsbeschreibung

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.

  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,

  • Gewerbe,

  • Verkehr,

  • Infrastruktur,

  • Erholung oder

  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele

  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt

  • Legende zu den Karten sowie

  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.


Verfahrensablauf
  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.

  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.

  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:

    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,

    • elektronisch oder

    • schriftlich.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Vorbereitende Bauleitplanung mit Darstellung von Planungszielen für die kommenden ca. 25 bis 30 Jahre.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Angaben zum angefragten Bereich

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 5 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§§5-7 Baugesetzbuch (BauGB), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauBNV)

FD Stadt- und Landschaftsplanung - Stadtplaner
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
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E-Mail
pf-planung@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

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