Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden


Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.


Leistungsbeschreibung

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.

Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.

Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.


Verfahrensablauf

Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.

Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.

Voraussetzungen
  • Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
    • Änderung der Gesellschaftsform
    • Eigentumsverhältnisse
    • Kapitalerhöhung
    • Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
  • eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.

Rechtsbehelf
  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Urheber

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Postanschrift
10746 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 726161-0
Fax
+49 30 726161-212
E-Mail
kontakt@wpk.de
E-Mail
berufsregister@wpk.de
WWW
Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

      Webseiten-ID: 20042104