Sie können die Unbedenklichkeitserklärung online oder per Post beantragen.
Online:
- Rufen Sie das Formular über das Bundesportal auf.
- Füllen Sie den Antrag online aus, fügen Sie gegebenenfalls Unterlagen als Dateien an und senden Sie ihn online ab.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag. Es kontaktiert Sie, falls es weitere Angaben benötigt.
- Wird Ihnen die Unbedenklichkeitserklärung erteilt, erstellt das BfArM die Bescheinigung. Im Anschluss schickt die Behörde Ihnen diese per Post.
Per Post:
- Schicken Sie einen formlosen Antrag an das BfArM, gegebenenfalls mit den erforderlichen weiteren Unterlagen.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag. Es kontaktiert Sie, falls es weitere Angaben benötigt.
- Wird Ihnen die Unbedenklichkeitserklärung erteilt, erstellt das BfArM die Bescheinigung. Im Anschluss schickt die Behörde Ihnen diese per Post.