- Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
- Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
- Bei der Aufstellung oder (Teil-)Fortschreibung eines landesweiten Raumordnungsplanes können Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben. Das Verfahren hierzu wird im Internet veröffentlicht.