- Ab der Veröffentlichung können Sie zum geplanten oder geänderten Regionalplan eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft die Stellungnahmen. Sie wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
- Die zuständige Behörde berücksichtigt dabei andere private und öffentliche Belange. Sie veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.