- Sobald der geplante Regionalplan öffentlich bekannt gemacht wird, können Sie sich dazu äußern oder eine Stellungnahme abgeben.
- Ihre Stellungnahme soll vorzugsweise online erfolgen. Weitere Möglichkeiten zur Abgabe – zum Beispiel schriftlich, vor Ort bei der zuständigen Behörde oder während einer öffentlichen Veranstaltung – entnehmen Sie der Bekanntmachung.
- Behörden und Träger öffentlicher Belange werden bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle informiert und zur Abgabe einer Online-Stellungnahme aufgefordert.
- Nach Ablauf der Frist werden alle eingegangenen Stellungnahmen von der zuständigen Behörde geprüft. Dabei werden private und öffentliche Interessen berücksichtigt. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen anschließend mitgeteilt.