- Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:
- Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Verdienstbescheinigung
- erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
- aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
- Rentenbezüge
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld
- Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen,
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:
- Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
- BAföG-Bescheid
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Renten oder Lebensversicherung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
- EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:
- Eigentumsnachweis
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
- Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
- Fremdmittelbescheinigung
- letzter Zahlungsbeleg
- gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten
- Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
- Wohnflächenberechnung
- gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld