Eine kurze Geschichte des Landratsamts
Oder: Das Landratsamt im Wandel von Staat und Gesellschaft
Die Landrätin oder der Landrat gehört neben Kreistag und dem Kreispräsidium zu den wichtigsten Institutionen eines Landkreises. Das Amt erfüllt traditionell eine verbindende Funktion zwischen staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Diese Funktion zieht sich als Grundprinzip durch die Geschichte des Amtes, auch wenn sich Rolle, Aufgaben und Selbstverständnis der Amtsinhabenden mit der Zeit verändert haben.
Preußische Landräte in Schleswig-Holstein (1867-1918)
Mit der preußischen Verwaltungsreform 1867 wurde Schleswig-Holstein in Landkreise eingeteilt, an deren Spitze jeweils ein Landrat stand. Als Repräsentant des Staates vor Ort setzte er staatliche Interessen durch. Als Leiter der Verwaltung hatte er unter anderem die Aufsicht über Schulen, Kirchen und Gemeindeverwaltungen. Zugleich bereitete er Beschlüsse des Kreistags vor und setzte sie um. Der Landrat hatte großen Einfluss und konnte die Entwicklung des Kreises maßgeblich prägen. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs nahmen die Aufgaben der Kreise stark zu. Gründe dafür waren vor allem die Anforderungen der Kriegswirtschaft, etwa die Kontrolle und Verteilung von Lebensmitteln. Gleichzeitig entstanden auf Kreisebene erstmals spezielle staatliche Behörden.
Weimarer Republik (1919-1932)
In der Weimarer Republik blieb die Mittlerrolle grundsätzlich bestehen. Neu war vor allem, dass nicht mehr der König, sondern die Staatsregierung die Landräte ernannte, unter Beteiligung des nun demokratisch gewählten Kreistags. Das Aufgabenfeld erweiterte sich erheblich, nicht zuletzt durch die Übertragung der öffentlichen Fürsorge, gewissermaßen der modernen Sozialhilfe. Die zugenommenen öffentlichen Aufgaben erzeugten Kostensteigerungen, vor allem für Wohlfahrts- und Kulturaufgaben.
Landräte blieben weiterhin politische Beamte, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden konnten. So versuchte die preußische Regierung in den 1920er Jahren verstärkt, Demokraten in die Landratspositionen zu platzieren, da ein Großteil der Amtsinhaber der Weimarer Republik ablehnend gegenüberstand. Dies änderte sich Anfang der 1930er Jahre: In ausdrücklich antidemokratischer Absicht verloren im Sommer 1932 im gesamten preußischen Staat 70 demokratisch gesinnte Landräte ihr Amt (sog. Preußenschlag).
Nationalsozialismus (1933-1945)
Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 veränderten sich Struktur und Personal des Landratsamts grundlegend. Mit der Einführung des „Führerprinzips“ auf der Kreisebene wurde die Position des Landrats formal erheblich gestärkt: Demokratische Gremien wie der Kreistag wurden entmachtet und der Landrat erhielt weitreichende Entscheidungsbefugnisse. Gleichzeitig standen sie unter erheblichem Druck durch Parteiinstanzen. Mit den NSDAP-Kreisleitern etablierte der NS-Staat einen konkurrierenden Machtfaktor. In einem zunehmend unübersichtlichen Geflecht von Zuständigkeiten verloren die Landräte ihre traditionelle Rolle als allzuständige Instanz im Kreis. Ihr tatsächlicher Einfluss hing stark von lokalen Machtverhältnissen ab.
Für die NS-Zeit charakteristisch waren häufige Amtswechsel. Allein bis Ende 1934 wurden in Schleswig-Holstein etwa drei Viertel der Landräte ausgetauscht. Der Anteil von NSDAP-Mitgliedern unter den Landräten nahm deutlich zu. In Schleswig-Holstein war bereits mehr als die Hälfte der während der NS-Zeit amtierenden Landräte schon vor 1933 der NSDAP beigetreten. Ein weiteres Drittel trat im Jahr der Machtübernahme bei, vielfach aus Anpassung an die neuen politischen Verhältnisse. Landräte, die bis Mai 1933 noch nicht der NSDAP beigetreten waren, traten nach der Lockerung der Aufnahmesperre bis 1937 in die Partei ein oder wurden in den Ruhestand versetzt. In der Praxis passten sich die meisten dem Regime an und setzten nationalsozialistische Maßnahmen um.
Mehr zur Geschichte des Kreises Pinneberg im Nationalsozialismus bietet die Forschungsarbeit „Rechts Zwo Drei – Nationalsozialismus im Kreis Pinneberg“ von Frank Will. Die Studie entstand auf Beschluss des Kreistags vom 2. September 1987 und wurde 1993 vorgelegt.
Britische Besatzungszone (1945-1949)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland von den Alliierten besetzt. Die kommunalen Verwaltungen blieben bestehen und dienten den Besatzungsmächten als Grundlage, um das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten. Die britische Militärregierung setzte die bisherigen Landräte als politisch belastet ab und ersetzte sie durch neue Amtsinhaber, die den Vorgaben der Militärregierung folgten. Die Funktion des Landrats war eingeschränkt und konzentrierte sich vor allem auf die Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen des Kreistags. Die Leitung der Verwaltung lag bei einem Kreisdirektor beziehungsweise Oberkreisdirektor. Die Kreise standen vor großen Herausforderungen. Sie organisierten den Wiederaufbau, sicherten die Versorgung der Bevölkerung und kümmerten sich um Flüchtlinge und Vertriebene. Hinzu kamen Aufgaben wie die Entnazifizierung und der Wiederaufbau des Bildungswesens.
Bundesrepublik (seit 1949)
Mit der Gründung der Bundesrepublik erhielt die kommunale Selbstverwaltung eine neue Grundlage. In Schleswig-Holstein trat 1950 eine neue Kreisordnung in Kraft. Seitdem haben die Aufgaben der Kreise deutlich zugenommen und sind vielfältiger geworden. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Verwaltung gestiegen. Auch die Rolle der Landrätinnen und Landräte hat sich verändert. Als Managerinnen und Manager ihres Kreises leiten sie Verwaltung und koordinieren die Entwicklung der Region. Sie stehen an der Spitze der Kreisverwaltung und setzen staatliche Aufgaben im Auftrag um. Seit 1990 sind die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung durch eine Kreisreform deutlich erweitert worden.

















