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Erstattungsverfahren "Deutschlandticket Schule" (Bildungsticket)


Für das "Deutschlandticket Schule" anspruchsberechtigt sind alle Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler mit Hauptwohnsitz und überwiegendem Aufenthalt im Kreis Pinneberg, welche ein staatlich anerkanntes schulisches Bildungsangebot mit einer Unterrichtszeit von mindestens 20 Wochenstunden wahrnehmen und keinen Ausbildungsvertrag oder ein festes Arbeitsverhältnis vorweisen können. Dabei kann das Bildungsangebot auch außerhalb von Schleswig-Holstein wahrgenommen werden, solange der ständige Wohnsitz innerhalb des Kreises Pinneberg liegt.

Für ein bezuschusstes "Deutschlandticket Schule" ist eine Schülerin/ ein Schüler anspruchsberechtigt:

  • Ich muss als Schüler*in meinen Wohnsitz im Kreis Pinneberg haben und ich halte mich überwiegend im Kreis Pinneberg auf.
  • Ich nehme ein staatlich anerkanntes schulisches Bildungsangebot mit einer Unterrichtszeit von mindestens 20 Wochenstunden wahr.
  • Die Jahrgangsstufe ist unerheblich.
  • Es ist unerheblich, wie weit ich von der Schule entfernt wohne.
  • Es ist unerheblich, ob es eine öffentliche Schule oder eine Privatschule ist.
  • Es ist unerheblich, wo ich zur Schule gehe (z.B. Hamburg, Kreis Segeberg, Kreis Steinburg, usw.).

Als Berufsschüler*in erhalte ich das Ticket nur, wenn ich einen Schulabschluss anstrebe. Also „Vollzeit-Berufsschüler*in bin.
Wenn ich in Ausbildung bin, bekomme ich das "Deutschlandticket Schule" leider nicht. Hinweis: Wahrscheinlich kann ich aber dafür das sog. Azubi-Ticket vom HVV bekommen.

Wer also anspruchsberechtigt ist, bekommt einen Zuschuss von 20,- € monatlich. Für den Zeitraum von September bis inklusive Dezember 2024 musste das "Deutschlandticket Schule" selbst gekauft werden, die Erstattung der 20,- € pro Monat kann über nachfolgenden Link beantragt werden.



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