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Schulsozialarbeit im Kreis Pinneberg


Klassischerweise ist Schule ein Ort der Wissensvermittlung. Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Inhalte wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Ebenso müssen Schülerinnen und Schüler jedoch lernen, wie man Konflikte löst, Streit gewaltfrei beendet und respektvoll miteinander umgeht. Diese und weitere Aufgaben werden über Schulsozialarbeit, also sozialpäd. Fachkräfte, die kontinuierliche am Ort Schule tätig sind, sichergestellt.

Schulsozialarbeit ist eine Form der Sozialarbeit im schulischen Kontext und bildet eine Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe.

Ziel der Schulsozialarbeit ist es, junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern und Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen. Zudem wird die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigte und Lehrer formuliert. Zudem berät und unterstützt die Schulsozialarbeit Erziehungsberechtigte und Lehrer. 

Rechtsgrundlage

Die Schulsozialarbeit wird gemäß § 13a KJHG und § 24a JuFöG in Verbindung mit § 6 Abs. 6 Schulgesetz Schleswig-Holstein in das für Bildung zuständige Ministerium gelegt. Die inhaltliche Ausgestaltung wird in dem Orientierungsrahmen Januar 2023 definiert.

Finanzierung

Das Land Schleswig Holstein fördert die Schulsozialarbeit mit Mitteln des Finanzausgleichgesetzes (FAG) und Landesmitteln des Schulamtes des Kreises Pinneberg. Der Kreis Pinneberg fördert Supervisionen für Schulsozialarbeitende an stattlichen allgemeinbildenden Schulen, stattlichen Berufs- und Förderschulen im Kreis Pinneberg.

Aufgaben des Kreises

Steuerung und Abwicklung der finanziellen Förderung der Schulsozialarbeit im Kreis Pinneberg.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Wendland

Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33)

Team Prävention und Jugendarbeit (33-30)

Finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit

Telefon:  04121/ 4502-3532

Fax:  04121/ 4502-93532

E-Mail:  p.wendland@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.013


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