Im Kreis Pinneberg ist die Abteilung Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zuständig für Leistungen zur Teilhabe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII.
Die Abteilung Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche unterstützt individuell, berät passgenau und prüft die entsprechenden Unterlagen. Die Kinder und Jugendlichen werden – je nach Alter und Entwicklung – an der Planung und Ausgestaltung der Hilfen beteiligt. Ebenso spielt das soziale Umfeld eine große Rolle: Eltern/Sorgeberechtigte, Kita/Schule sowie Therapeutinnen und Therapeuten/Ärztinnen und Ärzte werden intensiv mit einbezogen.
Eingliederungshilfe gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag auf die Leistung gestellt wurde.