In der Europäischen Union ist die Handhabung von tierischen Nebenprodukten von der Entstehung des Materials bis zur Beseitigung oder sicheren Verwendung umfassend geregelt.
Die Hauptziele der europäischen Rechtsvorschriften zu tierischen Nebenprodukten sind der Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt und der Schutz der Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette. Tierischen Nebenprodukten kommt eine große Bedeutung zu bei der Übertragung von infektiösen Tierkrankheiten, wie zum Beispiel der Maul- und Klauenseuche, der Schweinepest oder BSE zu, ihre fachgerechte Beseitigung oder Verwendung ist damit wichtiger Teil der Tierseuchenbekämpfung.
Der Anwendungsbereich umfasst alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, also vom Ort der Entstehung bis zum fertigen Produkt. Das fertige Produkt, sei es Futtermittel, muss sicher sein, also frei von Fehlern oder Mängeln und den rechtlichen Anforderungen genügen. Tierische Nebenprodukte dürfen in der Lebensmittelkette keinen Eingang mehr finden. Die Verwendung in der Futtermittelkette ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die europäischen Rechtsvorschriften zu tierischen Nebenprodukten weisen die Pflichten hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen eindeutig zu. So liegt die Verantwortung im Sinne der Rechtsvorschriften beim Unternehmer. Darunter sind alle Tätigkeiten, die mit tierischen Nebenprodukten zusammenhängen, zu verstehen: Sammlung, Transport, Handhabung, Verarbeitung, Umwandlung, Bearbeitung, Lagerung, Inverkehrbringen, Vertrieb, Verwendung und Entsorgung. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wiederum müssen gewährleisten, dass die Anforderungen im tierischen Nebenprodukte-recht von den Unternehmern eingehalten werden.