Wenn Sie Niederschlagswasser, dass auf befestigten Flächen abfließt und gesammelt wird, oder gereinigtes Abwasser aus Kleinkläranlagen in einen Graben, einen Bach oder in ein stehendes Oberflächengewässer einleiten wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Diese muss von Ihrer Gemeinde bei uns beantragt werden. Sie geben also Ihren Antrag bei der Gemeinde ab, die ihn dann bei uns einreicht.
Sie selbst müssen nur dann den Antrag direkt bei uns stellen, wenn Sie gereinigtes Abwasser aus Kleinkläranlagen einleiten wollen und wenn Ihre Gemeinde die Beseitigungspflicht in der Abwassersatzung auf die Grundstückseigentümer übertragen hat. Ob eine solche Übertragung in der gemeindlichen Abwassersatzung enthalten ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
In bestimmten Fällen sind Einleitungen erlaubnisfrei, so dass Sie keine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen müssen. Es handelt sich dabei um:
- Einleitungen von Grundwasser, sofern es keine Stoffe enthält, die das Gewässer verunreinigen oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften herbeiführen können,
- Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von
- reinen Wohngrundstücken und Flächen mit hinsichtlich der Niederschlagswasserbelastung vergleichbarer Nutzung oder
- anderen Flächen in reinen und allg. Wohngebieten bis zu einer befestigten Fläche von 1000 m³.
Bei rechtlichen Fragen oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte gern an Herrn Fürstenau.
Ihre Ansprechpartner für fachliche Fragen entnehmen Sie bitte der Bezirkseinteilung Team Wasser.