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Große Flächen des Kreisgebietes wurden in den letzten Jahren als Wasserschutzgebiete (WSG) ausgewiesen. Sie entsprechen den Einzugsgebieten der Wasserwerksbrunnen; das dort versickernde Wasser mit seinen Inhaltsstoffen wird also irgendwann die Wasserwerksbrunnen erreichen.
Durch die Wasserschutzgebiete soll die Gefahr von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser minimiert und somit die Trinkwasserversorgung, die im Kreis Pinneberg vollständig aus dem Grundwasser erfolgt, nachhaltig sicher gestellt werden.
Nähere Informationen zu der Lage Ihres Grundstücks können Sie dem Geoportal des Kreises Pinneberg entnehmen.
In den Wasserschutzgebieten gelten besondere Bestimmungen zum Schutz des Grundwassers, die in der Schutzzone I (Fassungsbereich) am strengsten sind und bis zur Schutzzone III abnehmen. Bestimmte Maßnahmen und Vorhaben sind verboten oder müssen von uns vorab genehmigt werden. Die Anforderungen betreffen nicht nur Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Erwerbsgartenbaus, sondern teilweise auch Privatpersonen.
Dazu gehören folgende Vorschriften:
Für landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Erwerbsgartenbaus (z.B. Baumschulen) ist es besonders wichtig, dass
Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Genehmigungspflichten. Von den Verboten können wir auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen. Allen Betroffenen bieten wir eine umfassende Beratung über die erhöhten Anforderungen an. Wie bei den Überschwemmungsgebieten gehört auch hier die Überwachung des Zustands und der Nutzungen der Wasserschutzgebiete zu unseren Aufgaben.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
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