Liegt das Gebäude in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße (z.B. Autobahn, Bundes- oder Landesstraße) und/oder in der Einflugschneise des Hamburger Flughafens (betrifft nur Teile von Hasloh und Quickborn), dann können Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein http://www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas/script/index.php einsehen, ob das Grundstück betroffen ist.
Sollte ihr Grundstück in der Einflugschneise des Hamburger Flughafens liegen, können Sie ggfs. am 9. Lärmschutzprogramm - wird seit März 2012 vom Flughafen Hamburg in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie sowie dem Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume umgesetzt - teilnehmen.
Reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular bitte beim Kreis Pinneberg, Der Landrat, Fachdienst Planen und Bauen ein. Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung von Flugplätzen".
Liegt das Gebäude an einer Eisenbahnstrecke dann können Sie auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba einsehen, ob das Grundstück betroffen ist. Wenn Sie in einem farblich gekennzeichneten Bereich liegen, so sind in der Regel passive Schallschutzmaßnahmen notwendig. Dazu gehören Anforderungen an Fenster, Außenwände, Türen und ggfs. Außenwohnbereiche wie Balkone und Terrassen.
Liegt das Gebäude an einer AKN-Strecke dann wenden Sie sich bitte an das LLUR in Itzehoe (Tel.: 04821/66-0) oder an Ihre Gemeinde, Bereich Planen und Bauen.
Fragen Sie auch gerne bei Ihrer Gemeinde nach, ob es im Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen gibt oder ob es einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde gibt.
Für andere Hauptverkehrsstraßen wenden Sie sich gerne an uns. Wenn Sie Fragen zu den sich daraus ergebenen Maßnahmen haben, so können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden. Ihre Ansprechpartner: Frau Schierau | Herr Wiese