Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt den Umgang mit und die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen und Gemischen in technischen Bauwerken z.B. Straßen, Wegen, Lärmschutzwällen etc.

Dabei besteht das Kernziel der EBV im nachhaltigen Schutz von Boden und Grundwasser sowie deren Wirkungspfaden. Zusätzlich soll der Gedanke der Kreislaufwirtschaft intensiv verfolgt werden und geeignetes, aufbereitetes Material dort verwendet werden, wo auf natürliche Ressourcen verzichtet werden kann und darf.

Der Verbleib eines mineralischen Ersatzbaustoffes oder eines Gemisches vom erstmaligen Inverkehrbringen bis zum Einbau in ein technisches Bauwerk ist zu dokumentieren.



Webseiten-ID: 20051528