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Führerschein

Bis 2033 muss jeder Papierführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht gestaffelt nach Altersgruppen. Ab 2025 sind auch die ersten Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen aufgerufen ihren Führerschein zu tauschen. Die Umtauschfristen finden Sie unten im Reiter "WER muss WANN umtauschen?"

Über die nachfolgenden Button können Sie Ihren Antrag online einreichen.

 

Digitaler Pflichtumtausch Papierführerschein

Digitaler Pflichtumtausch Kartenführerschein


WER muss WANN umtauschen?

Bei denjenigen, die noch keinen Kartenführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

  • vor 1953:  Umtausch bis 19.01.2033
  • 1953-1958:  Umtausch bis 19.01.2022 (Frist ist verlängert bis 19.07.2022)
  • 1959-1964:  Umtausch bis 19.01.2023
  • 1965-1970:  Umtausch bis 19.01.2024
  • 1971 oder später:  Umtausch bis 19.01.2025

Bei denjenigen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins:

Ausstellungsjahr          Umtauschfrist
   1999 - 2001                   19.01.2026
   2002 - 2004                   19.01.2027
   2005 - 2007                   19.01.2028
   2008                               19.01.2029
   2009                               19.01.2030
   2010                               19.01.2031
   2011                               19.01.2032
   2012 - 18.01.2013        19.01.2033

Bitte beantragen Sie den Umtausch des Führerscheins jeweils frühestens 12 Monate vor Ablauf der Umtauschfrist.

Wie ist der Ablauf der Bearbeitung?
  1. Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden alle erforderlichen Dokumente hoch und versenden Sie den Antrag.
  2. Sie erhalten per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
  3. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags wird Ihr Auftrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet.
  4. Der Druck Ihres Führerscheins durch die Bundesdruckerei dauert ca. 4 - 6 Wochen.
  5. Wir senden Ihnen eine E-Mail, sobald Ihr Kartenführerschein abholbereit ist. Mit dieser E-Mail erhalten Sie einen Link für die Terminbuchung zur Abholung Ihres Kartenführerschein.
Welche Dokumente benötige ich für den Umtausch?
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
  • Bild/Scan Ihrer Unterschrift (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG). Alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich.
  • Bild/Scan des bisherigen Führerscheins (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG, PNG, PDF).
  • Karteikartenabschrift, sofern Ihr bisheriger Führerschein nicht vom Kreis Pinneberg ausgestellt wurde (nur bei Papierführerschein).
  • Bild/Scan des Personalausweises (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG).
  • Für den Zusatzantrag für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Fahrerlaubnis T) ist ein Nachweis über das Erfordernis zu erbringen (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG, PNG, PDF).

Die maximale Dateigröße je Dokument ist 3 MB.

Weitere Hinweise zum biometrischen Lichtbild:

  • Seitenverhältnis: 3,5 x 4,5 cm (BxH) - mindestens 895 x 1150 Pixel.
  • Nähere Informationen zu den Vorgaben für biometrische Lichtbilder finden Sie auf der Mustertafel der Bundesdruckerei.
  • Verwenden Sie idealerweise ein professionelles Lichtbild vom Fotostudio oder ein eingescanntes Lichtbild.
Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung Ihres vollständig eingereichten Antrags kann bis zur Aushändigung des Kartenführerscheins (insbesondere zum Fristablauf am 19.01. des Jahres) bis zu 12 Wochen dauern. Wenn Sie Ihren Antrag zur Mitte des Jahres einreichen, können Sie mit einer deutlich kürzeren Bearbeitungsdauer rechnen.

Welche Gebühren werden für den Pflichtumtausch fällig?

Die Gebühr in Höhe von 26,50 Euro wird bei der Abholung des Führerscheins fällig und kann am Kassenautomaten in bar oder per EC-/Kreditkarte bezahlt werden.

Was passiert mit meinem alten Papierführerschein?

Der alte Papierführerschein ist abzugeben, wenn der neue Kartenführerschein abgeholt wird. Ihr Papierführerschein wird entwertet und üblicherweise vernichtet. Auf Wunsch kann Ihnen der entwertete Papierführerschein allerdings als Erinnerungsstück wieder ausgehändigt werden.

Ihr Führerschein wurde nicht vom Kreis Pinneberg ausgestellt?

Wenn Ihr Papierführerschein nicht vom Kreis Pinneberg ausgestellt wurde, ist es erforderlich, dass Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, die Ihnen zuletzt einen Führerschein ausgestellt hat. Bitten Sie dort telefonisch oder per E-Mail um die Übersendung Ihrer Führerscheindaten an den Kreis Pinneberg.

Die Kontaktdaten Ihrer Fahrerlaubnisbehörde finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes.

Bleiben meine Fahrberechtigungen erhalten?

Ja, an der Fahrerlaubnis ändert sich grundsätzlich durch den Umtausch nichts. Die alten Fahrerlaubnisklassen werden lediglich in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben, sofern diese noch gültig sind.

Was gilt es bei Fahrerlaubnissen für LKWs und Busse zu beachten?

Bei den Fahrerlaubnisklassen für LKWs und Busse (sowie entsprechende Kombinationen) haben sich im Jahr 1999 Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.

Was gibt es beim Fahrerqualifizierungsnachweis zu beachten?

Die Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist über diesen Online-Antrag nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

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