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Zeichen gegen Diskriminierung: Vor der Kreisverwaltung weht die Regenbogen-Flagge


20220517_Regenbogenflagge

Ein kräftiger Wind und strahlende Sonne hätten der Beflaggung sicher gut getan, doch auch Wolken und Flaute sollen das Symbol nicht schmälern: Mit der gehissten Regenbogenflagge setzt die Kreisverwaltung Pinneberg am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai ein klares Zeichen gegen Diskriminierung.

„Vielfalt ist Normalität, Vielfalt bereichert“, sagt Landrätin Elfi Heesch. „Dass die freiheitlichen Grundrechte eines jeden Menschen zu achten sind, ist für uns als Kreisverwaltung selbstverständlich. Es kommt aber auch darauf an, dass wir uns im täglichen Umgang miteinander stark machen gegen die versteckten Diskriminierungen. Der schiefe Blick, der herablassende Kommentar – dagegen wollen wir ein Zeichen setzen. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität dürfen nicht zu Benachteiligung führen, weder im privaten noch im beruflichen Kontext.“


Das findet sich auch in der Personalstrategie der Kreisverwaltung wieder. „Als Arbeitgeber begreifen wir die Vielfalt der Mitarbeitenden als großen Wert“, sagt der für Personal zuständige Fachbereichsleiter Andreas Köhler. „Chancengleichheit kann nur erreicht werden, wenn Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft oder Aussehen keine Rolle mehr im beruflichen oder privaten, im gesellschaftlichen Kontext spielen. Die Sichtbarkeit von LGBT*IG ist unstrittig ein Erfolgsfaktor auf dem Weg zur Chancengleichheit. Als öffentliche Verwaltung geben wir damit Diskriminierung keine Chance.“

Jedes Jahr am 17. Mai erinnern Menschen weltweit mit Aktionen an den 17. Mai 1990. An diesem Tag hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel ICD-10 gestrichen. Seitdem gilt sie auch offiziell nicht mehr als Krankheit. Weiterhin haben homo-, bi-, inter- und transsexuelle Menschen unter Diskriminierung bis hin zu Unterdrückung und Verfolgung zu leiden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) weist darauf hin, dass aktuell in 69 Staaten Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern sogar von der Todesstrafe bedroht würden. Vielerorts seien staatliche Behörden an der Unterdrückung beteiligt und verweigerten jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt.

 
Medieninformation vom 17.05.2022


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