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Kreis Pinneberg hebt Radweg-Nutzungspflicht entlang der L 107 auf


Maßnahmen sollen bis Ende des Jahres umgesetzt sein

Für Radfahrer*innen ist bisher verpflichtend angeordnet, entlang der Landesstraße 107 zwischen Prisdorf und Tornesch den Radweg zu nutzen. Dieses wird nun aufgehoben. Ein zwingender Grund, der gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Beibehaltung erforderlich wäre, ist nicht mehr ersichtlich.

Die Verkehrsbehörde des Kreises hat mit den betroffenen Trägern der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Stadt Tornesch und Amt Pinnau für die Gemeinde Prisdorf) sowie der Polizeidirektion Bad Segeberg die Umsetzung der Maßnahme nach einem konstruktiven, aber aufwändigen Abstimmungsprozess bereits festgelegt. Insbesondere für die „Feinabstimmung“ war auch ein Vertreter des ADFC in den Prozess involviert.

Es reiche nämlich nicht aus, nur die blauen Verkehrszeichen, welche die Nutzungspflicht angeordnet haben, abzubauen und die Rad Fahrenden auf die Straße zu verweisen. Vielmehr sei es das erklärte Ziel gewesen, insbesondere für die Rad Fahrenden effektive Regelungen zu schaffen, die auf der recht stark frequentierten Straße eine möglichst hohe Sicherheit gewährleisten sollen. In Tornesch wird dazu zwischen der Einmündung Hasweg und dem Pinnauring beiderseits ein Rad-Schutzstreifen aufgebracht. Dieser darf durch motorisierte Verkehrsteilnehmer nur im Bedarfsfall überfahren werden - z.B. wenn im Begegnungsverkehr mit LKW die Straßenbreite sonst nicht ausreichen würde. Das aber auch nur, wenn dadurch keine Rad Fahrenden gefährdet werden – ansonsten muss gewartet werden, bis eine sichere Möglichkeit zum Überholen besteht.

Auf den anderen Straßenabschnitten ist die Anlage eines Schutzstreifens nicht zulässig, weil die Straßenbreite dafür nicht ausreicht. Dafür dürfen aber die rechtsseitigen Gehwege - soweit vorhanden - durch die Rad Fahrenden mitbenutzt werden. Dies wird durch ein Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Gehweg“ signalisiert.

Auf der Strecke Richtung Tornesch, wo rechts kein Gehweg vorhanden ist, dafür aber die Straße sehr schmal (insbesondere im Bereich des Bahnüberganges), darf durch die Rad Fahrenden der linksseitige Gehweg mitbenutzt werden. Darauf hingewiesen wird allerdings, dass auf einem Gehweg die Fußgänger bevorrechtigt sind und diese durch mitbenutzende Radfahrer*innen nicht gefährdet werden dürfen.

Auch wenn die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung bereits ergangen ist, wird die Umsetzung der Maßnahme noch etwas Zeit beanspruchen. Ziel ist es, die erforderlichen Veränderungen „in einem Rutsch“ umzusetzen, damit auf dem ca. 5 km langen Abschnitt zwischen Peiner Hag (Prisdorf) und der Kreuzung mit der Landesstraße 110 (Tornesch) für alle Verkehrsteilnehmer jederzeit eine eindeutige Rechtslage besteht; die Durchführung der Arbeiten muss dafür zwischen den vorgenannten Beteiligten koordiniert werden. Die erforderlichen Verkehrszeichen sind mittlerweile bestellt. Eine Markierungsfirma ist bereits beauftragt. Allerdings können insbesondere die Markierungsarbeiten nur bei geeigneter Witterung erfolgen.

Die Verkehrsbehörde des Kreises hofft insofern, dass die komplexe Maßnahme bis Ende des Jahres abgeschlossen ist.

 
Pressemitteilung vom 02.09.2020


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