Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 08.11.2023 und mit Genehmigung derKommunalaufsichtsbehörde nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen. 09.07.2026 Anmerkung: In dem unten anhängenden Dokument (1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024) musste leider eine Seite ausgetauscht werden....


