Am 17. Juni 2010 hat der Bundestag über die verfassungskonforme Neuordnung der Jobcenter entschieden. Der daraus resultierende Artikel 91e des Grundgesetzes erlaubt künftig die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen. Hieraus hat sich der Auftrag für die Kreise und die Agenturen für Arbeit ergeben,...