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Verwaltungsleistung suchen


Gleichstellung der Frau


Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.


Leistungsbeschreibung

Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.

Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.


An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Artikel 3 Grundgesetz (GG)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Art. 3 II GG, GstG SH, §2 GO SH, §5 Hauptsatzung PI

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Postanschrift
24170 Kiel
Adresse
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-5416
E-Mail
poststelle@sozmi.landsh.de
WWW
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
De-Mail
poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de
Verkehrsanbindung
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: Südeingang
    Verkehrsanbindung
    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
      Parkplätze
      • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Gleichstellung
      Adresse
      Bismarckstraße 8
      25421 Pinneberg
      Telefon
      04101 211-1070
      Fax
      04101 211-1079
      E-Mail
      pf-gleichstellung@stadtverwaltung.pinneberg.de
      WWW
      Homepage der Stadtverwaltung
      Öffnungszeiten

      Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

      Verkehrsanbindung
      Bushaltestelle Bismarckstraße
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 594
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
      Adresse
      Düsternbrooker Weg 92
      24105 Kiel
      Postanschrift
      24171 Kiel
      Telefon
      +49 431 988-0
      Fax
      +49 431 988-2833
      E-Mail
      poststelle@im.landsh.de
      WWW
      Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht

          Webseiten-ID: 20042104