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Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen


Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.


Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und 

Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wollen werden.

Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in der Regel bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

Eine Zwischenprüfung wird regional von den zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben.

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihr Ausbildungsunternehmen angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtig.

Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
 
Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.


Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht.

Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.

Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.

Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.


Verfahrensablauf

In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle Sie über die anstehende Zwischenprüfung.

  • Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
  • Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
  • Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.

Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.

Voraussetzungen
  • Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein
  • Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
  • Ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”
Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.

Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.

Rechtsbehelf

- keine

Anträge / Formulare
  • Formular: “Anmeldung zur Zwischenprüfung” notwendig,
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
  • Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.

Ärztekammer Schleswig-Holstein
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23795 Bad Segeberg
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Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
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Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

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              Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
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                Handwerkskammer Lübeck
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                Adresse
                Breite Str. 10/12
                23552 Lübeck, Hansestadt
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                info@hwk-luebeck.de
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                Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
                De-Mail
                info@hwk-luebeck.de-mail.de
                Öffnungszeiten

                Ansprechpartner in den Fachabteilungen
                Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
                Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

                Zentrale
                Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
                Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

                Verkehrsanbindung
                Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
                  Parkplätze
                  • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
                  Gebäudezugänge
                  • Aufzug vorhanden
                  • Rollstuhlgerecht
                  Apothekerkammer Schleswig-Holstein
                  Adresse
                  Düsternbrooker Weg 75
                  24105 Kiel
                  Telefon
                  +49 431 57935-10
                  Fax
                  +49 431 57935-20
                  E-Mail
                  info@aksh-kiel.de
                  WWW
                  www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
                  Öffnungszeiten

                  Mo. 08:00-16:00 Uhr

                  Di. 08:00-16:00 Uhr

                  Mi. 08:00-16:00 Uhr

                  Do. 08:00-16:00 Uhr

                  Fr. 08:00-14:00 Uhr

                  Verkehrsanbindung
                  Parkplätze
                    Gebäudezugänge
                    • Aufzug vorhanden
                    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
                    IHK zu Kiel
                    Adresse
                    Bergstraße 2
                    24103 Kiel
                    Telefon
                    +49 431 5194-0
                    Fax
                    +49 431 5194-234
                    E-Mail
                    infothek@kiel.ihk.de
                    WWW
                    Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
                    Öffnungszeiten

                    Öffnungszeiten
                    Mo-Do 8:00-17:00
                    Fr 8:00-15:30

                    Verkehrsanbindung
                    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
                      Parkplätze
                      • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
                      • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
                      • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
                      Gebäudezugänge
                      • Aufzug vorhanden
                      • Rollstuhlgerecht

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