Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Gesellenprüfung: Zulassung in Ausnahmefällen


In Ausnahmefällen kann, wer mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet hat, zur Gesellenprüfung zugelassen werden.


Leistungsbeschreibung

Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen. Die Handwerkskammern können in Ihren Prüfungsordnungen eine längere erforderliche Tätigkeitsdauer festlegen.

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit  kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formloser Antrag
  • Lebenslauf
  • Nachweise über Art und Dauer der Tätigkeit
  • Berufs- oder Ausbildungszeugnisse
  • gegebenenfalls andere Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit
Welche Gebühren fallen an?

Über die Höhe der zu entrichtenden Prüfungsgebühr erteilt die Kammer oder Innung Auskunft.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Gesellenprüfung

Handwerkskammer Lübeck
Handwerkskammer Lübeck
Adresse
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon
+49 451 1506-0
Fax
+49 451 1506-180
E-Mail
info@hwk-luebeck.de
WWW
Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
De-Mail
info@hwk-luebeck.de-mail.de
Öffnungszeiten

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Verkehrsanbindung
Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
    Parkplätze
    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
    Adresse
    Deliusstraße 10
    24114 Kiel
    Telefon
    +49 431 530550-0
    Fax
    +49 431 530550-99
    E-Mail
    info@ea-sh.de
    WWW
    https://www.ea-sh.de
    De-Mail
    ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
     

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

      Webseiten-ID: 20042104