An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
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Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
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25337 Elmshorn
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