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Verwaltungsleistung suchen


Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis


Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.


Leistungsbeschreibung

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
    IHK zu Kiel
    Adresse
    Bergstraße 2
    24103 Kiel
    Telefon
    +49 431 5194-0
    Fax
    +49 431 5194-234
    E-Mail
    infothek@kiel.ihk.de
    WWW
    Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 17:00 Uhr

    Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104