An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr