Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen


Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.


Leistungsbeschreibung

Sie können als veranstaltende Person

  • Messen,
  • Ausstellungen und
  • Märkte

festsetzen lassen. 

Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.

Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.

Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel

  • der Reisegewerbekartenpflicht,
  • dem Ladenöffnungsrecht,
  • dem Arbeitszeitgesetz und
  • dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.

Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.

Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.

Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.


Voraussetzungen

Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

  • Messe
  • Ausstellung
  • Großmarkt
  • Wochenmarkt
  • Spezialmarkt
  • Jahrmarkt
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, in deren Bezirk die Messe/ Ausstellung, der Markt usw. stattfinden soll

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Lageplan der Veranstaltung
  • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
  • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
  • vorläufiges Ausstellerverzeichnis

Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Anmeldeformular, Lageplan (Übersichtskarte über das Gelände), Lageplan zum geplanten Aufbau einschließlich der geplanten Flucht- und Rettungswege, ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Vertrag zur Nutzung in Kopie, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis, Ausstellerverzeichnis mit Angabe über Standgröße und Angebot, ggf. namentliche Liste der Security-/ bzw. Ordnerkräfte, ggf. Sanitätskonzept, ggf Hygienekonzept, zeitlicher Ablaufplan.

Rechtsgrundlage

§ 69 Gewerbeordnung (GewO)

§§ 64 bis 71b Gewerbeordnung (GewO)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§§ 64ff. Gewerbeordnung (GewO)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

ja

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

i.d.R. 200€

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Anmeldung spätestens 6 Wochen vor geplantem Beginn

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

2-6 Wochen

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Ja, bitte bei zuständiger Stelle erfragen.

Sachgebiet Ordnungsamt und Gewerbe
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
E-Mail
pf-ordnung@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten

Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
De-Mail
ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze

    Webseiten-ID: 20042104