Sie können die Einfuhrgenehmigung für Grundstoffe der Kategorie 1 schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
- Sie füllen das Antragsformular zur Einfuhrgenehmigung von Grundstoffen auf der Internetseite des BfArM aus.
- Sie drucken das Antragsformular aus, unterschreiben es und senden es per Post an das BfArM. Alternativ scannen Sie den Antrag und übermitteln ihn per E-Mail an das BfArM.
-
Das BfArM prüft Ihre Angaben.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, falls Sie Angaben nachreichen müssen.
- Wird Ihnen die Einfuhrgenehmigung erteilt, schickt Ihnen das BfArM per Post die Einfuhrgenehmigung in zweifacher Ausführung und einen Gebührenbescheid.
Sie bezahlen innerhalb von 30 Tagen die Gebühren.