Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Denkmalerkundung ohne Mess- und Suchgeräten genehmigen lassen


Wenn Sie ohne Messgerät oder Suchgerät nach Bodendenkmälern suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.


Leistungsbeschreibung

Für die Suche nach Bodendenkmalen ohne Messgeräte oder Suchgeräte müssen Sie eine Genehmigung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein als zuständige obere Landesbehörde beantragen.

Hierzu zählt die Suche mit archäologischen Methoden, Nachforschungen, Erdarbeiten und taucherischen Bergungen.

Die Genehmigung kann durch die zuständige obere Denkmalschutzbehörde mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.


An wen muss ich mich wenden?

An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde

Voraussetzungen
  • Einverständnis der Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen sowie Pächterinnen und Pächter

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
  • Angaben zur Person, zu der zu untersuchenden Fläche, zur Methodik und zu dem Grund für die Nachforschung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Adresse
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon
+49 4621 387-0
Fax
+49 4621 387-55
E-Mail
alsh@alsh.landsh.de
WWW
Homepage
Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
  • Parkplatz:
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Webseiten-ID: 20042104