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Wenn Sie ohne Messgerät oder Suchgerät nach Bodendenkmälern suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Für die Suche nach Bodendenkmalen ohne Messgeräte oder Suchgeräte müssen Sie eine Genehmigung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein als zuständige obere Landesbehörde beantragen.
Hierzu zählt die Suche mit archäologischen Methoden, Nachforschungen, Erdarbeiten und taucherischen Bergungen.
Die Genehmigung kann durch die zuständige obere Denkmalschutzbehörde mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.
An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde
Einverständnis der Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen sowie Pächterinnen und Pächter
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
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Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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