- Bitte beachten Sie Folgendes: Als Fischwirtschaftsgebiete sind Regionen an der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostseeküste ausgewiesen, die maßgeblich durch die Fischerei geprägt sind. Lokale Fischereiaktionsgruppen in mehreren AktivRegionen haben in einem gemeinsamen Prozess fischereiliche Entwicklungsstrategien erstellt, die im Laufe der Förderperiode umgesetzt werden. Eine Antragstellung erfolgt über das Regionalmanagement des jeweiligen Fischwirtschaftsgebiets. Vor Antragstellung ist das Vorhaben von der lokalen Fischereiaktionsgruppe zu beschließen.
- Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.
- Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung.
- Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online. Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.