Sie können die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr, Änderungen oder den Verzicht online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden.
Teilnahme, Änderungen oder Verzicht online melden:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Onlineantrag auf.
- Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument (zum Beispiel die Onlinefunktion Ihres Personalausweises) und BundID-Konto.
- Der Onlineantrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
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Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
- PNG
- JPEG
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Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Sollten Unterlagen unvollständig sein, werden Sie mittels Eingangsbestätigung per E-Mail aufgefordert, fehlenden Unterlagen nachzureichen. Unvollständige Vorgänge können nicht bearbeitet werden.
- Liegen alle Unterlagen vor, schickt Ihnen das BfArM auf dem postalischen Weg Ihre Betäubungsmittelnummer oder eine Bestätigung Ihrer Änderung.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid per Post.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Teilnahme und Änderungen schriftlich melden:
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Gehen Sie auf die Website des BfArM und füllen Sie das Formular "Anzeige für Einzelapotheken, Verbundapotheken, Krankenhausapotheken, tierärztliche Hausapotheken" aus.
- Um eine Schließung und einen Verzicht der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr zu melden, nutzen Sie das Formular "Verzicht der Teilnahme an Betäubungsmittelverkehr".
- Drucken Sie das Formular aus, oder speichern Sie es ab.
- Unterschreiben Sie das Formular und schicken Sie es per Post oder E-Mail an das BfArM.
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Das BfArM prüft Ihre Angaben.
- Sollten Unterlagen unvollständig sein, werden Sie per E-Mailaufgefordert, aller fehlenden Unterlagen nachzureichen. Unvollständige Vorgänge können nicht bearbeitet werden.
- Liegen alle Unterlagen vor, schickt Ihnen das BfArM Ihre Betäubungsmittelnummer beziehungsweise eine Bestätigung Ihrer Änderung per Post zu.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid per Post.
- Sie bezahlen die Gebühren.