Für die Abgabe von Betäubungsmitteln müssen Sie elektronische Abgabebelege erstellen. Diese übermitteln Sie dann elektronisch an das BfArM. Abhängig vom Umfang der Abgabe nutzen Sie dafür das Formularserver-Belegverfahren oder das elektronische Belegverfahren.
Für das Formular-Belegverfahren müssen Sie bei erstmaliger Meldung Zugangsdaten beantragen.
Zugangsdaten online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und öffnen Sie den Online-Antrag.. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Senden Sie den Antrag ab.
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Ihre Angaben.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten ein individuelles Zugangspasswort und einen Link entweder per Post oder digital im Postfach Ihres BundID-Kontos.
Zugangsdaten per Post, Fax oder E-Mail beantragen:
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Senden Sie folgende Angaben formlos an das BfArM:
- Betäubungsmittel-Nummer (BtM-Nummer)
- Name und Anschrift der Einrichtung und
- Ihre Kontaktdaten.
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Das BfArM prüft Ihre Angaben.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten ein individuelles Zugangspasswort und einen Link per Post.
Abgabe eines Betäubungsmittels über das Formularserver-Belegverfahren melden:
- Rufen Sie den BfArM-Formularserver auf.
- Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an.
- Erstellen Sie einen Abgabebeleg.
- Prüfen Sie die eingegebenen Daten.
- Senden Sie den Abgabebeleg elektronisch an das BfArM.
Abgabe eines Betäubungsmittels über das elektronische Belegverfahren (E-Belegverfahren) melden:
- Erstellen Sie einen elektronischen Abgabebeleg.
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Übermitteln Sie den Abgabebeleg über den FTP-Server an die Bundesopiumstelle.