Sie können die Meldung für den legalen Betäubungsmittelverkehr online oder per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.
Meldung online einreichen:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie das Onlineformular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Wenn Sie die Meldung als Organisation, als Einzelunternehmen oder als selbstständig tätige Person einreichen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat. Wenn Sie die Meldung als Privatperson einreichen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Onlinefunktion Ihres Personalausweises und ein BundID-Konto.
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Laden Sie die erforderlichen ausgefüllten Meldeformblätter des BfArM als Datei hoch und senden Sie das Formular ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
- PNG
- JPEG
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Das BfArM prüft Ihre Angaben.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.
Meldung per Post einreichen:
- Laden Sie das Meldungsformular auf der Internetseite des BfArM herunter.
- Drucken Sie die Formulare aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie per Post an das BfArM.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben.
Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.