Sie können die Einfuhrgenehmigung schriftlich per Post beantragen:
- Füllen Sie das Antragsformular zur Einfuhrgenehmigung aus.
- Drucken Sie das Antragsformular so aus, dass Vorder- und Rückseite auf einem Blatt sind, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BfArM.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Wird Ihnen die Einfuhrgenehmigung erteilt, sendet Ihnen das BfArM per Post die Einfuhrgenehmigung in zweifacher Ausführung und einen Gebührenbescheid zu. Bezahlen Sie innerhalb von 30 Tagen die Gebühren.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung online, per Post oder Fax beim BfArM beantragen.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Für die Antragstellung benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Zertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF, PNG- oder JPEG-Datei mit maximal 10 Megabyte pro Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung und einen Kostenbescheid per Post. Bezahlen Sie die Gebühren innerhalb von 30 Tagen.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder Fax beantragen:
-
Verfassen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf dem Kopfbogen Ihrer Einrichtung inklusive Handelsregisternummer mit Angaben zu
- Ihrer Organisation
- Ihrer BtM-Nummer, falls vorhanden
- detaillierten Angaben zum Stoff und
- detaillierten Angaben zum Land der Ausfuhr.
- Senden Sie das Schreiben und alle benötigten Unterlagen per Post oder Fax an das BfArM.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung und einen Kostenbescheid per Post. Bezahlen Sie die Gebühren innerhalb von 30 Tagen.