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Verwaltungsleistung suchen


Zollkontrolle – Einfuhrverbote


Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführe...

Leistungsbeschreibung

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:

  • Artenschutz;
  • Arzneimittel;
  • Betäubungsmittel;
  • Feuerwerkskörper;
  • gefährliche Hunde (Kampfhunde);
  • Lebensmittel;
  • nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
  • sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
  • Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
  • Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).

An wen muss ich mich wenden?

Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Zuständige Stelle

die jeweilige Zollstelle

Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zollamtliche Überwachung Durchführung

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Postanschrift
01077 Dresden, Stadt
Telefon
+49 228 303-26020
Telefon
+49 228 303-26030
Telefon
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Fax
+49 228 303-97924
E-Mail
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info.gewerblich@zoll.de
E-Mail
enquiries.english@zoll.de
WWW
Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung
De-Mail
auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
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Parkplätze
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      Dienststellensuche Zoll auf der Internetseite des deutschen Zolls
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