- Sie stellen als Antragsberechtigte einen Antrag auf Zuwendung.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Antragsvoraussetzungen gemäß der Sportförderrichtlinie erfüllt sind.
- Die eingereichten Anträge werden bewertet und entsprechend priorisiert.
- Es erfolgt eine Entscheidung über die Förderbewilligung durch die zuständige Behörde.
- Sie werden als Antragstellende über die Förderentscheidung informiert.
- Nach der Bewilligung werden die Fördermittel ausgezahlt.
- Die geförderten Maßnahmen oder Veranstaltungen werden durchgeführt.
- Die Verwendung der Fördermittel wird nachgewiesen und abgerechnet.
- Abschließend erfolgt eine Prüfung und Dokumentation des Fördervorhabens.