Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 16.03.2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 3. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2016 Elmshorn, 13.05.2016