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Wann braucht man ein sonderpädagogisches Gutachten?


Ein sonderpädagogisches Gutachten dient dazu, einen vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf zu beschreiben und daraus notwendige Fördermaßnahmen abzuleiten. Es bildet die Grundlage für die Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderschwerpunkts durch die untere Schulaufsicht (Schulamt).

Der sonderpädagogische Unterricht wird nach neun Förderschwerpunkten untergliedert: Lernen, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, autistisches Verhalten und Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler (www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sonderpaedagogischeFoerderung/foerderschwerpunkte.html, zuletzt 09/2022).

Es ist nicht Aufgabe des sonderpädagogischen Gutachtens, Vorhersagen über den Schulerfolg oder den richtigen Beschulungsort zu machen oder Entscheidungen über den Beschulungsort zu fällen.

Wer kann ein sonderpädagogisches Gutachten beantragen?

Ein Gutachten kann von den Eltern oder einer der in Frage kommenden aufnehmenden Schulen / der besuchten Schule beantragt werden. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler können ein sonderpädagogisches Gutachten über sich beantragen.

Wer schreibt ein sonderpädagogisches Gutachten?

Ein sonderpädagogisches Gutachten wird von den zuständigen Förderzentren erstellt. Die Landesförderzentren können unterstützend hinzugezogen werden oder das Gutachten bei vermutetem Förderbedarf Sehen oder Hören federführend schreiben. Wenn Förderbedarf im Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung vermutet wird, schreiben wir das Gutachten. Darüber hinaus können wir die Förderzentren anteilig bei der Erstellung anderer Gutachten unterstützen.

Wie finden die Wünsche der Eltern Beachtung?

Im Laufe des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs werden mit den Eltern die unterschiedlichen Möglichkeiten der schulischen Förderung ihres Kindes beraten. Sie werden nach ihren Vorstellungen und Wünschen hinsichtlich der Beschulung ihres Kindes gefragt.

Gemeinsam den besten Förderort finden: Koordinierungsgespräche

Wenn alle Fakten und auch der Beschulungswunsch der Eltern bekannt sind, werden Koordinierungsgespräche geführt. Ziel ist es, ein einvernehmliches Ergebnis über die Fördermaßnahmen, den Förderort und die darauf entfallenden Kosten zu erzielen. Der Elternwunsch spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Schulleitung des zuständigen Förderzentrums leitet die Koordinierungsgespräche und teilt das Ergebnis dem Schulamt mit. Das Schulamt stellt einen Beschulungsbeschluss aus, der den Eltern zugeschickt wird.


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