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Die uns zur Verfügung stehenden Mittel für das Jugendferienwerk 2026 sind bereits vollständig ausgeschöpft.
Eine Antragstellung ist daher erst wieder ab 2027 möglich.
Elmshorn, 29.06.2026
Das Land Schleswig-Holstein gewährt auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), nach § 19 des Schleswig-Holsteinischen Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) Zuwendungen für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, an denen Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) im Alter von 6 bis 17 Jahren (ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) aus finanziell bedürftigen Familien teilnehmen.
Nach der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen vom 24.10.2022 (Jugendferienwerksrichtlinie – verlängert bis zum 31.12.2026) können finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien Zuwendungen für einen kindgerechten Urlaub beantragen.
Die Voraussetzungen und Informationen für eine Antragstellung entnehmen Sie ebenfalls dem Merkblatt zur Förderung von Familienurlaub.
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