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Trägerzuschüsse

Das Land Schleswig-Holstein gewährt auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), nach § 19 des Schleswig-Holsteinischen Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) Zuwendungen für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, an denen Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) im Alter von 6 bis 17 Jahren (ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) aus finanziell bedürftigen Familien teilnehmen.

Förderung von Familienurlaub

Nach der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen vom 20. Juni 2017 (Jugendferienwerksrichtlinie) können finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien Zuwendungen für einen kindgerechten Urlaub beantragen.


Hinweis: Die uns zur Verfügung stehenden Fördermittel für das Jahr 2024 sind bereits vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung für Zuschüsse aus dem Jugendferienwerk ist erst wieder ab dem 01.01.2025 möglich.




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