Die Untersuchung auf Trichinen (Trichinenschau) ist im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung in allen Mitgliedsstaaten der EU gesetzlich vorgeschrieben und wird in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1375 detailliert beschrieben. Fleisch von Hausschweinen, Pferden, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen sowie von allen anderen Tierarten, die Träger von Trichinen sein können, unterliegt danach der Untersuchungspflicht, wenn deren Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Die Trichinenprobenahme ist eine amtliche Aufgabe und grundsätzlich durch amtliche Tierärzte oder Fachassistenten durchzuführen.