Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Die Veterinäraufsicht ist für die Ahndung von Tierschutzverstößen im Kreis Pinneberg zuständig. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit empfindlichen Bußgeldern oder Geld- oder Freiheitsstrafen belegt werden. Daneben ist es in erster Linie wichtig, die tierschutzwidrigen Zustände schnellstmöglich abzustellen. Tierschutzrechtliche Verstöße werden in aller Regel entweder im Rahmen von Routinekontrollen oder aufgrund von Hinweisen festgestellt. Gerade im Vorfeld behördlichen Einschreitens kann es sinnvoll und zielführend sein, zunächst das Gespräch mit dem betreffenden Tierhalter zu suchen. Auch Tierschutzvereine leisten dabei eine anerkannte und geschätzte Tätigkeit und können bei der Sorge um das Wohlergehen von Tieren ins Vertrauen gezogen werden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist zum Wohle der Tiere unerlässlich und wird bei uns im Kreis tagtäglich von vielen engagierten Mitarbeitern gelebt.
Bei gravierenden Mängeln oder bei Uneinsichtigkeit des Tierhalters werden behördliche Maßnahmen eingeleitet. Es werden dann Anordnungen erlassen und wenn nötig z.B. mit Hilfe von Zwangsmitteln oder sogenannten Ersatzvornahmen wie anderweitiger Unterbringung oder tierärztlicher Behandlung auf Kosten der Tierhalter durchgesetzt. Bei wiederholten oder groben Verstößen, die bei den betroffenen Tieren zu erheblichen Leiden führen oder geführt haben, werden auch Tierhaltungsverbote ausgesprochen. Die Kreisveterinäre sind an dieser Stelle regelmäßig mit tierärztlichem Sachverstand als Gutachter gefragt und überprüfen jeden Sachverhalt kritisch aus tierschutzfachlicher Sicht.
Die Veterinäraufsicht prüft auch Berichte und Gutachten anderer Behörden, so zum Beispiel der Polizei oder der Veterinärämter anderer Kreise oder Bundesländer aus tierschutzrechtlicher Sicht, wenn der Täter seinen Wohnsitz im Kreis Pinneberg hat. Gegebenenfalls werden nach der Feststellung entsprechender Verstöße Strafanzeigen erstattet oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ansprechpartner für Nutztier- und Pferdehaltungen ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht beim Kreis Pinneberg, für Heimtierhaltungen dagegen in erster Instanz die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.
Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration (FD 22)
Team Fleischhygiene und tierische Nebenprodukte (22-14)
Teamleitung
Webseiten-ID: 1618