- Organisation und Überwachung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung in zugelassenen Schlachtbetrieben und bei Schlachtungen im Herkunftsbetrieb sowie der regelmäßigen amtlichen Gesundheitsüberwachung des Tierbestandes in Gehegewildhaltungen und bei selbstschlachtenden landwirtschaftlichen Geflügelhaltern (Direktvermarktern),
- Untersuchung der lebenden Tiere vor und des Fleisches der Tiere nach der Schlachtung,
- Veranlassung von Untersuchungen des Fleisches auf gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Verbraucher (mikrobiologische Risiken, Rückstände), stichprobenartig oder bei konkretem Verdacht
- Hygieneüberwachung von Schlachtbetrieben und Zerlegebetrieben einschließlich der Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen zur Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
- Überwachung der unschädlichen Beseitigung von untauglichem Fleisch/des Verkehrs mit tierischen Nebenprodukten,
- Entnahme von Proben zur BSE / TSE- Untersuchung notgeschlachteten Rindern über 48 Monate und bei Schafen im Rahmen eines Monitorings,
- Vorbereitung der Zulassung und laufende Überwachung der Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie der Kühl- / Gefrierhäuser für den Handelsverkehr mit frischem Fleisch / -erzeugnissen und Geflügelfleisch / -erzeugnissen,
- Stellungnahme und Beratung der vorgenannten Betriebe bei Neu- / Umbauprojekten,
- Information der Verbraucher über das EU- Schnellwarnsystem bei Feststellung gesundheitsgefährdender Belastungen im Fleisch / Geflügelfleisch,
- Ausstellung der für den Handelsverkehr mit Fleisch/-erzeugnissen erforderlichen amtlichen Atteste für den innereuropäischen Handel oder den Export in Drittländer (außerhalb der EU)
Unter Schlachtung ist die Tötung von warmblütigen Tieren durch Blutentzug zum Zwecke der Lebenmittelgewinnung zu verstehen. Gewerbliche Schlachtungen werden in der Regel in entsprechend ausgerüsteten und dafür zugelassenen Schlachtstätten durchgeführt. Die Schlachttieruntersuchung und die sich an die Schlachtung anschließende Fleischuntersuchung gehören zu den Aufgaben und zum Kontrollumfang des amtlichen, veterinärmedizinischen Fachpersonals. Auch die Einhaltung der Hygieneregelungen zur Schlachtung sowie zur Fleischzerlegung und -bearbeitung wird veterinäramtlich überwacht.