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Wenn Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen innerhalb der Länder der Europäischen Union verreisen wollen, benötigen Sie seit Oktober 2004 den EU-Heimtierpass. Dieser soll vor dem Einschleppen und dem Verbreiten der Tollwut schützen.

Ab dem 29.12.2014 gibt es einen neuen, überarbeiteten, fälschungssicheren EU-Heimtierpass. Dieser muss für alle Neuausstellungen (auch Ersatz verlorener EU-Heimtierpässe) verwendet werden. Die alten EU-Heimtierpässe behalten jedoch ihre Gültigkeit solange das Tier lebt.


Was ist der EU-Heimtierpass?

Der EU-Heimtierpass ist ein Pass nach einheitlichem Muster. Er enthält Angaben zu Ihrem Haustier, wie z. B. die Kennzeichnungsnummer. Ihr Tier muss daher mittels gut lesbarer Tätowierung oder Chip identifiziert werden können. Bitte beachten Sie, dass Tätowierungen nur bis zum 03.07.2011 als Identifikationsmerkmal gültig waren.

Neben diesen und Ihren persönlichen Angaben werden auch Impfungen Ihres Tieres in den Pass eingetragen. Aus Deutschland stammende Tiere müssen mindestens 21 Tage und in der Regel längstens 12 Monate (je nach Impfstoff) vor dem Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft worden sein.

Natürlich können Sie, wenn Sie mit Ihrem Haustier nicht ins Ausland verreisen möchten, den gelben "Internationalen Impfpass" in Deutschland weiter verwenden.

Für welche Tiere wird der EU-Heimtierpass benötigt?

Für Hunde, Katzen und Frettchen wird der EU-Heimtierpass benötigt. Er gilt grundsätzlich für private Reisen mit bis zu 5 Haustieren. Für andere Haustiere, wie zum Beispiel Vögel, ist der Pass nicht erforderlich.

Wo ist der Heimtierpass erhältlich und was kostet er?

Der EU-Heimtierpass kann von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden. Dort können Sie Ihr Tier auch kennzeichnen oder gegen Tollwut impfen lassen. Beides ist für Reisen innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte.

Werden die Tiere registriert?

Mit dem EU-Heimtierpass werden die Tiere nicht automatisch registriert.

Wenn Sie Ihr Tier jedoch in ein "Haustierregister" eintragen lassen möchten, so können Sie dies bei verschiedenen Institutionen machen lassen, beispielsweise beim Deutschen Tierschutzbund e. V. oder Tasso e.V.

Was ist bei Reisen in Nicht-EU-Länder zu beachten?

Reisen in Nicht-EU-Länder - so genannte Drittländer - sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt. Es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.

Für die Wiedereinreise gilt: Einige wenige Drittländer sind in der EU-Verordnung aufgelistet und werden wie EU-Länder behandelt, zum Beispiel Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.

Bei nicht gelisteten Drittländern, wie beispielsweise der Türkei oder Tunesien muss vor der Einreise eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper erfolgen, deren Ergebnis in den EU-Heimtierpass eingetragen wird. Diese Blutuntersuchung ist zur Wiedereinreise in die Europäische Union vorgeschrieben und muss von einem bevollmächtigten Tierarzt mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und 3 Monate vor der Einreise entnommen worden sein. Die Wartezeit von 3 Monaten nach der Blutuntersuchung entfällt, wenn diese vor der Abreise noch in Deutschland durchgeführt wird. Der neutralisierende Antikörper muss einen Wert von mindestens 0,5 IE/ml aufweisen. Diese sog. Antikörpertiterbestimmung braucht bei einem Heimtier, bei dem die Impfung in den vorgesehenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt werden.

Empfehlungen des amtstierärztlichen Dienstes

Lassen Sie Ihr Haustier grundsätzlich chippen, um Problemen beim Ablesen von undeutlichen Tätowierungen an den Grenzen vorzubeugen.

Auch die generelle Blutentnahme zur Bestimmung auf Tollwut-Antikörper (Titerbestimmung), mit dem Eintrag in den EU-Heimtierpass, ist zu empfehlen; sie ist vorgeschrieben bei Wiedereinfuhr aus nicht gelisteten Drittländern, wie z. B. Türkei und Tunesien.

Auch wenn Sie zur Zeit noch keinen Urlaub in diesen Ländern planen, sollten Sie die genannten Empfehlungen rechtzeitig in Erwägung ziehen. Hierdurch werden Ihnen mögliche Unannehmlichkeiten bei der Rückkehr aus dem Urlaub erspart.

Denken Sie bitte rechtzeitig daran, sich den EU-Heimtierpass ausstellen zu lassen. Sollten Sie ohne ihn reisen, müssen Sie mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss Ihr Haustier sogar in Quarantäne, was mit erheblichen Kosten für Sie verbunden ist.

Bei Fragen wenden Sie Sich an den amtstierärztlichen Dienst. Die amtstierärztliche Sprechstunde findet nach vorheriger Anmeldung statt.


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