Der EU-Heimtierpass ist ein Pass nach einheitlichem Muster. Er enthält Angaben zu Ihrem Haustier, wie z. B. die Kennzeichnungsnummer. Ihr Tier muss daher mittels gut lesbarer Tätowierung oder Chip identifiziert werden können. Bitte beachten Sie, dass Tätowierungen nur bis zum 03.07.2011 als Identifikationsmerkmal gültig waren.
Neben diesen und Ihren persönlichen Angaben werden auch Impfungen Ihres Tieres in den Pass eingetragen. Aus Deutschland stammende Tiere müssen mindestens 21 Tage und in der Regel längstens 12 Monate (je nach Impfstoff) vor dem Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft worden sein.
Natürlich können Sie, wenn Sie mit Ihrem Haustier nicht ins Ausland verreisen möchten, den gelben "Internationalen Impfpass" in Deutschland weiter verwenden.