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Verwaltung Fachbereich Bevölkerungsschutz, Zuwanderung und Gesundheit Fachdienst Gesundheit Team Verwaltung / Wohnpflegeaufsicht Heilpraktikerangelegenheiten
Wer die Heilkunde berufsmäßig ausüben will, muss entweder approbierte Ärztin / approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen.
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Die uneingeschränkte („große“) Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung Heilpraktiker*in zu führen. Die sektoralen Erlaubnisse berechtigen nur auf dem jeweils beschränkten Gebiet die Heilkunde auszuüben.
Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis stellen möchten, beachten Sie bitte unten stehende Dateianhänge.
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung unseren
Online-Dienst zur Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis
Informationen zum Datenschutz des Kreises Pinneberg finden Sie unter Datenschutzerklärung.
Fachdienst Gesundheit (FD 32)
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Telefon: 04121/ 4502-3331
Fax: 04121/ 4502-93331
E-Mail: heilpraktiker@kreis-pinneberg.de
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