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Baumschutz

Bäume, die ein Ortsbild oder eine Landschaft prägen, können geschützt sein und dürfen dann nicht gefällt werden. Neben Regelungen in Landschaftsschutzgebieten können auch innerhalb der Siedlungsbereiche Schutzbestimmungen in einer Satzung der Gemeinde bzw. Stadt enthalten sein. Detailliertere Regelungen haben folgende Gemeinden in Baumschutzsatzungen zusammengefasst:



Außerdem können Bäume in einem Bebauungsplan (B-Plan) geschützt sein, Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde bzw. Stadt. Besondere Bäume stehen als Naturdenkmale unter Schutz.

Bei der Beseitigung von Bäumen und Gehölzen gelten Schutzfristen, in jedem Fall sind die artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Dies bedeutet bei bestehenden Bruten und Nestern oder besetzten Hohlstellen im Stamm (z.B. Fledermäuse, Hornissen) darf keine Fällung erfolgen.


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