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Antragsberechtigt sind Inhaber von Firmen oder Betrieben, die Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen oder die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person.
Die Gültigkeit der Unternehmerkarte beträgt 5 Jahre. Bei Erstellung einer Ersatzkarte (bei Diebstahl / Verlust) oder Erneuerungskarte (bei defekt) wird die Karte nur für die Restlaufzeit ausgestellt, es sei den diese beläuft sich unter 6 Monate, dann wird eine Neubestellung erforderlich.
Gebühren |
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Unternemenskarte | 23,00 EUR |
Auslagen KBA | 12,00 EUR |
Porto | 3,00 EUR |
Gesamt | 38,00 EUR |
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Team Fahrerlaubnisse - Aufsichtsbereich (24-4)
Aufbauseminare für Fahrfänger sowie Nachuntersuchungen
Telefon: 04121/ 4502-2443
Fax: 04121/ 4502-92443
E-Mail: fuehrerschein@kreis-pinneberg.de
E-Mail (2): fahrtenschreiber@kreis-pinneberg.de
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Team Fahrerlaubnisse - Aufsichtsbereich (24-4)
Aufbauseminare für Fahrfänger sowie Nachuntersuchungen
Telefon: 04121/ 4502-2459
Fax: 04121/ 4502-92459
E-Mail: fuehrerschein@kreis-pinneberg.de
E-Mail (2): fahrtenschreiber@kreis-pinneberg.de
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