Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Das Team Verkehrslenkung bearbeitet folgende Ausnahmegenehmigungen:
In zwingenden Fällen kann es sein, dass eine für den Verkehr eingeschränkte Straße befahren werden muss. In diesen Fällen können Sie mittels unseres Online-Formulars einen Antrag stellen.
Die Befreiung von der Zulassungspflicht kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Diese wird für Fahrzeuge erteilt, die in der Regel nicht für den Straßenverkehr gedacht sind und durch Ihre Bauart eine Sichtfeldbeeinträchtigung aufweisen, wie z. B. Gabelstapler. Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten sind folgende Unterlagen einzureichen:
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Geschäftszimmer
Telefon: 04121/ 4502-2519
Fax: 04121/ 4502-92519
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.039
Sonntagsfahrverbot
Zuständigkeit VL: Amt Geest und Marsch Südholstein
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Telefon: 04121/ 4502-2527
Fax: 04121/ 4502-92527
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.046
Güterkraftverkehr (P - Z) | Sonntagsfahrverbot | Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StzVO | Veranstaltungen
Zuständigkeit VL: Barmstedt, Amt Hörnderkirchen
Webseiten-ID: 20010982