Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Ausübung eines Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)


Für den Antrag auf Ausübung oder Verlängerung werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Angaben über die Anzahl der zu verwendenden Fahrzeuge, den Fahrzeughalter und das amtliche Kennzeichen,
  • Bescheinigung, Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse des/der Antragsteller/in oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person zum Nachweis der fachlichen Eignung,
  • Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit,
  • Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit,
  • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung,
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und ggf. die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (nicht älter als drei Monate),
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handels- und Genossenschaftsregister eingetragen sind: beglaubigte Abschrift der Eintragungen, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste.

Gebühren für die Erteilung der Konzession Taxi Mietwagen
für das 1. Fahrzeug 200 EUR 100 EUR
für jedes weitere Fahrzeug in dem selben Verfahren 100 EUR 50 EUR

Webseiten-ID: 3502