Unternehmenskarte

Für wen?

Antragsberechtigt sind Inhaber von Firmen oder Betrieben, die Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen oder die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person.

Antragsunterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Namens des Inhabers, des Vertretungsberechtigten (z.B. Handelsregisterauszug), Vertretungsvollmacht

Die Gültigkeit der Unternehmenskarte beträgt 5 Jahre. Bei Erstellung einer Ersatzkarte (bei Diebstahl / Verlust) oder Erneuerungskarte (bei defekt) wird die Karte nur für die Restlaufzeit ausgestellt, es sei den diese beläuft sich unter 6 Monate, dann wird eine Neubestellung erforderlich.

Ersichtliche Daten auf der Unternehmenskarte:

  • Kartenkennung (Kartennummer, ausstellender Mitgliedsstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum)
  • Karteninhaberkennung (Name des Unternehmens mit Anschrift)
  • Unternehmensaktivitäten (Datum und Uhrzeit der Aktivität, Art, Zeitraum, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde, Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat)
  • Erfassungsspeicher: Die Karte speichert mindestens 230 Aufzeichnungen. 

Gebühren

 
Unternemenskarte 25,00 EUR
Auslagen KBA 12,00 EUR
Gesamt 37,00 EUR

Ihre Ansprechperson/en

Frau Froese

Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)

Team Fahrerlaubnisse - Aufsichtsbereich (24-4)

Aufbauseminare für Fahranfänger*innen sowie Nachuntersuchungen

Telefon:  04121/ 4502-2443

Fax:  04121/ 4502-92443

E-Mail:  fuehrerschein@kreis-pinneberg.de

E-Mail (2):  fahrtenschreiber@kreis-pinneberg.de

Frau Kröger

Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)

Team Fahrerlaubnisse - Aufsichtsbereich (24-4)

Aufbauseminare für Fahranfänger*innen sowie Nachuntersuchungen

Telefon:  04121/ 4502-2459

Fax:  04121/ 4502-92459

E-Mail:  fuehrerschein@kreis-pinneberg.de

E-Mail (2):  fahrtenschreiber@kreis-pinneberg.de


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