Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenverkehr Team Fahrerlaubnisse Inhalt Fahrschulaufsicht
Die Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer und der Fahrschulen (inkl. Zweigstellen) zuständig.
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